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EuGH-Urteil: Neue Cookie Regelung

Der EuGh hat eine neue Cookie Regelung veranlasst. In diesem Artikel klären wir Sie auf, was das Urteil aussagt und worauf Sie in Zukunft achten müssen.

EuGH-Urteil: Neue Cookie Regelung

Der EuGh hat eine neue Cookie Regelung veranlasst. In diesem Artikel klären wir Sie auf, was das Urteil aussagt und worauf Sie in Zukunft achten müssen.

Der EuGH C-673/17 hat vorgeschrieben, dass die Verwendung von Cookies nur mit einer aktiven Zustimmung erlaubt ist.

Vorgänge, die nicht mehr erlaubt sind:

  • Die einseitige Erklärung über Cookies reicht für technisch-nicht-notwendige Cookies daher nicht mehr aus.
  • Somit ist das Ausblenden der Cookies Erklärung ohne Zustimmung der User bedenklich.
  • „Opt-out-Lösung“ mit einer angehakten Zustimmung zu den Cookies, die erst vom User abzuwählen ist, gelten nicht mehr als rechtskonform.
  • Des Weiteren hat der EuGH vorgeschrieben, dass die „Cookies Information“ folgende Punkte enthalten muss:Welche Funktionsdauer die Cookies haben.
  • Ob Dritte Zugriff auf die Cookies erhalten

Worauf Sie in Zukunft achten müssen:

  • Nicht-technisch-notwendige Cookies dürfen erst nach Einholung der Zustimmung gesetzt werden.
  • Die Information zu den Cookies muss umfassend und klar sein. D. h. es muss ersichtlich sein, um welche Art Cookies es sich handelt, wie lange diese genutzt werden und inwieweit Dritte darauf einen Zugriff haben.
  • Ohne eine Zustimmung zur Verwendung dürfen nicht-technisch- notwendige Cookies nicht eingesetzt werden.
  •  Verwendung von Dritt-Cookies unterliegen denselben Einschränkungen.

Bei Verstoß gegen § 96 Abs 3 TKG ist mit Verwaltungsstrafe von bis zu 37.000 € zu rechnen und es kann wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben.

Das Urteil vom EuGH finden Sie hier: http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-673/17

Die neue Regelung macht es Unternehmen sehr schwer ihre getätigten Onlinemarketingaktivitäten zu messen. Des Weiteren sind Google Analytics Auswertungen nicht mehr wahrheitsgetreu, da nur jene getrackt werden können die der Cookie Regelung aktiv zugestimmt haben.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was hat der EuGH zu Cookies entschieden?

Der EuGH hat im Verfahren C-673/17 vorgeschrieben, dass Cookies nur mit einer aktiven Zustimmung des Nutzers verwendet werden dürfen. Eine einseitige Erklärung über Cookies reicht für technisch nicht notwendige Cookies damit nicht mehr aus.

Ist eine vorangekreuzte Cookie-Zustimmung noch erlaubt?

Nein. Eine Opt-out-Lösung mit angehakter Zustimmung, die der User erst abwählen muss, gilt nicht mehr als rechtskonform. Die Zustimmung muss aktiv erfolgen.

Was muss meine Cookie-Information enthalten?

Sie muss umfassend und klar sein und offenlegen, um welche Art von Cookies es sich handelt, welche Funktionsdauer sie haben und inwieweit Dritte darauf Zugriff erhalten.

Was kostet ein Verstoß gegen die Cookie-Regelung?

Bei einem Verstoß gegen § 96 Abs 3 TKG ist mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 37.000 € zu rechnen. Zusätzlich kann der Verstoß wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben.

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